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PKW und Anhänger




Klasse B


Fahrerlaubnis für

  • Kraftwagen + Anhänger

Besonderheit

  • Mit Anhänger, wenn die Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreitet

Voraussetzung

  • Kein Vorbesitz

Schließt folgende Klassen ein

  • L
  • AM

Mindestalter

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre (begleitendes Fahren)

Klasse BE


Fahrerlaubnis für

  • Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger bis 7000 kg zulässige Gesamtmasse

Voraussetzung

  • B

Mindestalter

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre (begleitendes Fahren)

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Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge




Klasse AM


Fahrerlaubnis für

  • Kleinkrafträder zweirädrig
  • Kleinkrafträder vierrädrig
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Leichtkraftfahrzeug vierrädrig / max 350kg Leermasse 45 km/h max 50ccm oder 4KW)

Besonderheit

  • Kein beschränkender Eintrag im Führerschein, wenn Prüfung auf Automatik-Fahrzeug

Mindestalter

  • 15 Jahre

Klasse A1


Fahrerlaubnis für

  • Krafträder bis 125 ccm
  • Krafträder bis 11 KW
  • Krafträder bis 0,1 KW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 50 ccm oder 45 km/h bis 15 KW

Schließt folgende Klassen ein

  • AM

Mindestalter

  • 16 Jahre

Klasse A2


Fahrerlaubnis für

  • Krafträder bis 35 KW
  • Krafträder bis 0,2 KW/kg

Voraussetzung

  • Kein Vorbesitz

Schließt folgende Klassen ein

  • A1
  • AM

Mindestalter

  • 18 Jahre

Klasse A


Fahrerlaubnis für

  • Krafträder
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Schließt folgende Klassen ein

  • A1
  • A2
  • AM

Mindestalter

  • Ab 24 Jahre
  • Ab 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1
  • Ab 21 Jahre dreirädrige KFz über 15 KW

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Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen




Klasse L


Fahrerlaubnis für

  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • bis max 32 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger 25 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit

Voraussetzung

  • Kein Vorbesitz

Mindestalter

  • 16 Jahre

Klasse T


Fahrerlaubnis für

  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • mit nicht mehr als 32 km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit), aber nicht mehr als 60 km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) auch mit Anhänger

Besonderheit

  • Bis Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)

Voraussetzung

  • Kein Vorbesitz

Schließt folgende Klassen ein

  • L
  • M
  • S

Mindestalter

  • 16 Jahre

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LKW




Klasse C1


Fahrerlaubnis für

  • Kraftfahrzeuge (LKW) über 3,5t bis 7,5t zulässige Gesamtmasse
  • Anhänger max 750 kg zulässige Gesamtmasse

Besonderheit

  • Nur befristet erteilt. Ab 50 Jahre alle 5 Jahre Gesundheitsprüfung notwendig
  • Bei gewerblichen Einsatz bitte Besonderheiten erfragen

Voraussetzung

  • B

Schließt folgende Klassen ein

  • L
  • M
  • S

Mindestalter

  • 18 Jahre

Klasse C1E


Fahrerlaubnis für

  • Kraftfahrzeuge (LKW) über 3,5t bis 7,5t zulässige Gesamtmasse
  • Anhänger mit einer max zulässigen Gesamtmasse bis Leermasse des Zugfahrzeuges (Kombination max 12t zulässige Gesamtmasse)

Besonderheit

  • Im gewerblichen Güterverkehr erst ab 21 Jahren, wenn mehr als 7,5t zulässiger Gesamtmasse. Weiter Besonderheiten bitte erfragen
  • Nur befristet erteilt. Ab 50 Jahre alle 5 Jahre Gesundheitsprüfung notwendig

Voraussetzung

  • C1

Schließt folgende Klassen ein

  • BE
  • D1E
  • DE n.b. Vorbesitz von D1 bzw. D

Mindestalter

  • 18 Jahre

Klasse C


Fahrerlaubnis für

  • Kraftfahrzeuge (LKW) über 3,5t zulässige Gesamtmasse mit Anhänger

Besonderheit

  • Im gewerblichen Güterverkehr erst ab 21 Jahren, wenn mehr als 7,5t zulässiger Gesamtmasse. Weiter Besonderheiten bitte erfragen
  • Nur befristet erteilt. Alle 5 Jahre Gesundheitsprüfung notwendig

Voraussetzung

  • C

Schließt folgende Klassen ein

  • C1

Mindestalter

  • 21 Jahre

Klasse CE


Fahrerlaubnis für

  • Kraftfahrzeuge (LKW) über 3,5t zulässige Gesamtmasse, Anhänger max 750kg zulässige Gesamtmasse

Besonderheit

  • Im gewerblichen Güterverkehr erst ab 21 Jahren, wenn mehr als 7,5t zulässiger Gesamtmasse. Weiter Besonderheiten bitte erfragen
  • Nur befristet erteilt. Alle 5 Jahre Gesundheitsprüfung notwendig

Voraussetzung

  • B

Schließt folgende Klassen ein

  • BE
  • C1E
  • T
  • D1E
  • DE n.b. Vorbesitz von D1 bzw. D

Mindestalter

  • 21 Jahre

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Bus




Klasse D / DE


Da die Ausbildungsklasse D/ DE sehr umfangreich ist und alle Fahrer von Bussen im gewerblichen Personenverkehr zusätzlich zur Fahrerlaubnis auch eine Befähigungsprüfung bei der IHK ablegen müssen, informieren wir euch gerne einmal persönlich.


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Seminare




Wir bieten euch Aufbauseminare für Fahranfänger ASF

4 Sitzungen à 135 Minuten + 30 Minuten Beobachtungsfahrt



Fahreignungsseminare FES für auffällige Kraftfahrer mit Punkten

2 Sitzungen à 90 Minuten in der Fahrschule (verkehrspädagogische Teilmaßnahme)

2 Sitzungen à 75 Minuten bei einem Verkehrspsychologen (verkehrspsychologische Teilmaßnahme) an.