PKW und Anhänger
Klasse B
Fahrerlaubnis für
- Kraftwagen + Anhänger
Besonderheit
- Mit Anhänger, wenn die Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreitet
Voraussetzung
- Kein Vorbesitz
Schließt folgende Klassen ein
- L
- AM
Mindestalter
- 18 Jahre
- 17 Jahre (begleitendes Fahren)
Klasse BE
Fahrerlaubnis für
- Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger bis 7000 kg zulässige Gesamtmasse
Voraussetzung
- B
Mindestalter
- 18 Jahre
- 17 Jahre (begleitendes Fahren)
Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge
Klasse AM
Fahrerlaubnis für
- Kleinkrafträder zweirädrig
- Kleinkrafträder vierrädrig
- Fahrräder mit Hilfsmotor
- Leichtkraftfahrzeug vierrädrig / max 350kg Leermasse 45 km/h max 50ccm oder 4KW)
Besonderheit
- Kein beschränkender Eintrag im Führerschein, wenn Prüfung auf Automatik-Fahrzeug
Mindestalter
- 15 Jahre
Klasse A1
Fahrerlaubnis für
- Krafträder bis 125 ccm
- Krafträder bis 11 KW
- Krafträder bis 0,1 KW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 50 ccm oder 45 km/h bis 15 KW
Schließt folgende Klassen ein
- AM
Mindestalter
- 16 Jahre
Klasse A2
Fahrerlaubnis für
- Krafträder bis 35 KW
- Krafträder bis 0,2 KW/kg
Voraussetzung
- Kein Vorbesitz
Schließt folgende Klassen ein
- A1
- AM
Mindestalter
- 18 Jahre
Klasse A
Fahrerlaubnis für
- Krafträder
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Schließt folgende Klassen ein
- A1
- A2
- AM
Mindestalter
- Ab 24 Jahre
- Ab 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1
- Ab 21 Jahre dreirädrige KFz über 15 KW
Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Klasse L
Fahrerlaubnis für
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis max 32 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger 25 km/h)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
Voraussetzung
- Kein Vorbesitz
Mindestalter
- 16 Jahre
Klasse T
Fahrerlaubnis für
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- mit nicht mehr als 32 km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit), aber nicht mehr als 60 km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) auch mit Anhänger
Besonderheit
- Bis Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)
Voraussetzung
- Kein Vorbesitz
Schließt folgende Klassen ein
- L
- M
- S
Mindestalter
- 16 Jahre
LKW
Klasse C1
Fahrerlaubnis für
- Kraftfahrzeuge (LKW) über 3,5t bis 7,5t zulässige Gesamtmasse
- Anhänger max 750 kg zulässige Gesamtmasse
Besonderheit
- Nur befristet erteilt. Ab 50 Jahre alle 5 Jahre Gesundheitsprüfung notwendig
- Bei gewerblichen Einsatz bitte Besonderheiten erfragen
Voraussetzung
- B
Schließt folgende Klassen ein
- L
- M
- S
Mindestalter
- 18 Jahre
Klasse C1E
Fahrerlaubnis für
- Kraftfahrzeuge (LKW) über 3,5t bis 7,5t zulässige Gesamtmasse
- Anhänger mit einer max zulässigen Gesamtmasse bis Leermasse des Zugfahrzeuges (Kombination max 12t zulässige Gesamtmasse)
Besonderheit
- Im gewerblichen Güterverkehr erst ab 21 Jahren, wenn mehr als 7,5t zulässiger Gesamtmasse. Weiter Besonderheiten bitte erfragen
- Nur befristet erteilt. Ab 50 Jahre alle 5 Jahre Gesundheitsprüfung notwendig
Voraussetzung
- C1
Schließt folgende Klassen ein
- BE
- D1E
- DE n.b. Vorbesitz von D1 bzw. D
Mindestalter
- 18 Jahre
Klasse C
Fahrerlaubnis für
- Kraftfahrzeuge (LKW) über 3,5t zulässige Gesamtmasse mit Anhänger
Besonderheit
- Im gewerblichen Güterverkehr erst ab 21 Jahren, wenn mehr als 7,5t zulässiger Gesamtmasse. Weiter Besonderheiten bitte erfragen
- Nur befristet erteilt. Alle 5 Jahre Gesundheitsprüfung notwendig
Voraussetzung
- C
Schließt folgende Klassen ein
- C1
Mindestalter
- 21 Jahre
Klasse CE
Fahrerlaubnis für
- Kraftfahrzeuge (LKW) über 3,5t zulässige Gesamtmasse, Anhänger max 750kg zulässige Gesamtmasse
Besonderheit
- Im gewerblichen Güterverkehr erst ab 21 Jahren, wenn mehr als 7,5t zulässiger Gesamtmasse. Weiter Besonderheiten bitte erfragen
- Nur befristet erteilt. Alle 5 Jahre Gesundheitsprüfung notwendig
Voraussetzung
- B
Schließt folgende Klassen ein
- BE
- C1E
- T
- D1E
- DE n.b. Vorbesitz von D1 bzw. D
Mindestalter
- 21 Jahre
Bus
Klasse D / DE
Da die Ausbildungsklasse D/ DE sehr umfangreich ist und alle Fahrer von Bussen im gewerblichen Personenverkehr zusätzlich zur Fahrerlaubnis auch eine Befähigungsprüfung bei der IHK ablegen müssen, informieren wir euch gerne einmal persönlich.
Seminare
Wir bieten euch Aufbauseminare für Fahranfänger ASF
4 Sitzungen à 135 Minuten + 30 Minuten Beobachtungsfahrt
Fahreignungsseminare FES für auffällige Kraftfahrer mit Punkten
2 Sitzungen à 90 Minuten in der Fahrschule (verkehrspädagogische Teilmaßnahme)
2 Sitzungen à 75 Minuten bei einem Verkehrspsychologen (verkehrspsychologische Teilmaßnahme) an.